Skip to main content Skip to page footer

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://nova.noots.gov.de veröffentlichten Website des Bundesverwaltungsamts.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird jährlich durchgeführt. Die aktuelle Auswertung beruht auf einer durch Dataport vorgenommenen Prüfung gemäß HmbBGG und HmbBIT-VO, basierend auf den Anforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 in Verbindung mit der BITV 2.0 und den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AAA gemäß § 4.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vollständig vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Inhalte in Deutscher Gebärdensprache
  • Eine vollständige Wiedergabe der Website in einfacher Sprache und Gebärdensprache und eine Überarbeitung sämtlicher PDF-Dokumente hätte eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet. Hierfür war die Überlegung tragend, dass es sich bei den Inhalten auf der Website um eine sehr spezielle Verwaltungsmaterie handelt, die vor allem für ein Fachpublikum mit beruflichem Schwerpunkt in diesem Bereich relevant ist.

Wir sind bemüht, die Webanwendung in Zukunft barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.06.2025 erstellt und zuletzt am 04.06.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln

E-Mail: kommunikation@bva.bund.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de